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Münch UTD

Umweltfreundliche Technologien &

Dienstleistungen

 

   

 

 
 

Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde, die vin dem Kunden auch als individuelle Vertragsabreden anerkannt werden. Abweichende und / oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner.

 

2. Vertragsabschluss

Zwischenverkauf oder die Weitergabe des Vertrages oder der Bestellung an ein Sub-Unternehmen oder einen Vertragspartner bleiben vorbehalten. Wir sind, z.B. bei der Ausführung von Montagearbeiten, in keinem Fall auf einen bestimmten Vertragspartner festgelegt und können Aufträge an beliebige qualifizierte Montagefirmen weiterleiten. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend.

 

3. Angebote, Preise, Zahlunsbedingungen

Unsere Angebote und Preise sind stets freibleibend. Sie verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, als Preise ab Lieferfirma. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25% der Kaufsumme als Schadensersatz und/oder Aufwandvergütung verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt. Bei Annahmeverzögerung geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

4. Lieferung und Rechnungsstellung

Wir sind zu Teilelieferung- und entsprechend auch zu Stellung von Teil-Rechnung - berechtigt. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung von technischen Fragen und die Selbstbelieferung des Verkäufers voraus. Gerät der Veräufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos eine schriftliche Nachfrist von mindestens drei Wochen gesetz hat. Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Waren bleiben bis zu Zahlung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung per Wechsel oder Scheck bis zu dessen Einlösung, Eigentum des Verkäufers. Vor dem Übergang des Eigentums is die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung in voller Höhe an uns ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellersm insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei dennm wir hätten diesen ausdrücklich erklärt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt haftet der Käufer für Schäden an der Ware.

 

6. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware an den Käufer über.

 

7. Gewährleistung

Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Sind wir zu Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, ob der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche innerhalb von zwei Monaten nach der Lieferung anzeigt. Ansprüche aus der Garantie sind uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Fehlers schriftlich geltend zu machen. Die im kaufmännischen Verkehr geltenden §§ 337, 338 HGB bleien unberührt. Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reperaturen, Reperaturversuchen oder sonstigen Veränderungen des Käufers oder nicht authorisierter Dritter an der Ware. Herstellergarantien beziehen sich ausschließlich auf Lieferung schadfreier Wareb, darüber hinaus anfallende Tätigkeiten für Demontage des schadhaften und Montage des neuen Gegenstands gehen auf die Kosten des Kunden. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer der Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.

 

8. Haftungsbeschränkungen

Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Bei Selbstmontage der Ware durch den Käufer ist ausschließlich dieser für die Beachtung evtl. hierbei relevanter Gesetzte auch Richtlinien (z.B. Unfallverhütungsvorschriften etc.) verantwortlich.

 

9. Software und Literatur

Software und Literatur sind nach Aufreißen der Ware bzw. Brechen des Lizenzsiegels vom Umtausch auschgeschlossen. Für die Lieferung von Software gelten über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus die den Datenträger beiliegenden oder auf diesen befindliche Bedingungen. Der Käufer erkennt die Gültigkeit dieser BEdingungen durch Öffnen des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehöhrigen Teilen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software an uns zurückzugeben. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Wir gewähren jedoch fpr ein Programm, welches im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar ist, Insbesondere übernehmen wir kein Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen und in der von ihme getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch übernehmen wir kein Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software.

 

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist im allgemeinen Buchen/Odenwald oder Mosbach. Hat der Käufer keinen allgemeinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschlandm ist ebenfalls Buchen oder Mosbach Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wenn nicht im Einzelfall das Recht der EU vorgeht. Als Erfüllungsort ist ausdrücklich gild hiermit als erteilt.

 

11. Bundesdatenschutz

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz sind wir verpflichtet, Ihnen bekannt zu geben, dass Ihre persönlichen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen elektronisch gespeichert werden. Ihre Einwilligung gemäß §3 Bundesdatenschutzgesetz gilt hiermit als erteilt.

 

12. Salvatorische Klausel

AN Stelle unwirksamer BEstimmungen dieser AGB tritt die gültige Bestimmung, die in der wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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